Stand: 14. August 2026
Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung des Chatbots von Veradicta. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Veradicta (Inhaber: Maximilian Bertsch), nachfolgend „Veradicta“, und ihren Kunden über die Bereitstellung des Chatbots.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an Personen, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen. Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft im Bestellvorgang oder auf Anforderung in Textform.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Veradicta stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
2. Gegenstand des Vertrags
Veradicta stellt dem Kunden einen Chatbot zur Verfügung, der über einen bereitgestellten Codeschnipsel in die Website des Kunden eingebunden wird. Der Bot beantwortet Fragen von Besuchern auf Grundlage der Informationen, die der Kunde hinterlegt.
Zum Leistungsumfang gehört ein Zugang zum Kundenportal, in dem der Kunde die Informationen pflegt, vergangene Gespräche einsieht und erfasste Kontaktanfragen abruft.
Der Bot läuft auf Servern von Veradicta. Der Kunde erhält keine Kopie der Software und kein Recht, sie außerhalb der eigenen Website einzusetzen.
Veradicta erstellt keine Websites und schuldet keine Anpassungen an der Website des Kunden über den Codeschnipsel hinaus.
3. Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung des Angebots auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Veradicta die Bestellung in Textform bestätigt oder den Zugang zum Portal für eine gebuchte Stufe freischaltet. Die Freischaltung für eine Testphase nach Abschnitt 4 ist keine Annahme dieses Angebots.
4. Testphase
Veradicta kann dem Kunden vor Vertragsschluss eine kostenlose Testphase einräumen. Sie beträgt vierzehn Tage, gerechnet ab dem Tag der Freischaltung; der letzte Tag ist eingeschlossen.
Während der Testphase steht der Chatbot im Umfang der jeweils vereinbarten Stufe zur Verfügung. Ein Entgelt wird für diesen Zeitraum nicht geschuldet. Zahlungsdaten werden dafür nicht erhoben.
Die Testphase geht nicht von selbst in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Sie endet mit Ablauf des letzten Tages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Veradicta schaltet den Bot danach ab, sofern der Kunde nicht vorher eine Stufe bucht.
Für die Dauer der Testphase gelten die Zusagen zu Verfügbarkeit und Reaktionszeit nicht.
5. Preise und Zahlung
Abrechnungszeitraum im Sinne dieser Bedingungen ist der Monat, der mit dem Tag der Freischaltung beginnt. Das gilt auch bei jährlicher Zahlweise; der Zahlungszeitraum umfasst dort zwölf solcher Abrechnungszeiträume.
Die Nutzung kostet je nach gebuchter Stufe: Small 129 € je Monat, Medium 329 € je Monat, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Alle Preisangaben auf der Website verstehen sich als Nettopreise, da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet. Für Stufen ohne veröffentlichten Preis gilt der individuell vereinbarte Betrag.
Im Preis enthalten ist je Abrechnungszeitraum das folgende Volumen an Gesprächen: Small 150 Gespräche, Medium 750 Gespräche, Ultimate ohne Begrenzung. Ist das enthaltene Volumen aufgebraucht, beantwortet der Chatbot bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums keine weiteren Anfragen; eine automatische Nachberechnung findet nicht statt. Der Kunde kann jederzeit in eine höhere Stufe wechseln; sie wird mit der Freischaltung wirksam, und das erhöhte Volumen steht ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung. Die Differenz zur bisherigen Vergütung wird für den laufenden Abrechnungszeitraum anteilig berechnet.
Eine Einrichtungsgebühr wird nicht berechnet.
Die Vergütung ist im Voraus fällig, je nach vereinbarter Zahlweise monatlich oder jährlich. Die Zahlung erfolgt über den im Bestellvorgang gewählten Weg. Veradicta stellt für jeden Abrechnungszeitraum eine Rechnung in elektronischer Form bereit; der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
Der Kunde kann eine Stufe wahlweise monatlich oder jährlich buchen, soweit die Stufe zur jährlichen Zahlung angeboten wird. Bei jährlicher Zahlung beträgt die Vergütung das Zehnfache des monatlichen Betrages; zwei Monate des Jahreszeitraums sind unentgeltlich. Sie ist zu Beginn des Zeitraums in einer Summe im Voraus fällig.
Das je Abrechnungszeitraum enthaltene Gesprächsvolumen bleibt bei jährlicher Zahlung monatlich bemessen; es wird nicht auf den Jahreszeitraum zusammengefasst.
Wechselt der Kunde während eines Jahreszeitraums in eine höhere Stufe, wird die für die verbleibende Zeit bereits gezahlte Vergütung auf den neuen Zeitraum angerechnet.
Gerät der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer Monatsvergütung länger als vierzehn Tage in Verzug, kann Veradicta den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von sieben Tagen vorübergehend sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt. Nach Ausgleich des Rückstands schaltet Veradicta den Zugang unverzüglich wieder frei.
6. Laufzeit und Kündigung
Bei monatlicher Zahlweise läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit; eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
Er kann dann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt.
Wird die jährliche Zahlweise vereinbart, läuft der Vertrag zwölf Monate ab Freischaltung. Er verlängert sich nicht selbsttätig um einen weiteren Jahreszeitraum. Kündigt keine Seite, wird er nach Ablauf zu den Bedingungen der monatlichen Zahlweise fortgesetzt und ist ab dann zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar.
Eine ordentliche Kündigung des Kunden vor Ablauf der zwölf Monate ist ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt Veradicta ordentlich oder endet der Vertrag aus einem von Veradicta zu vertretenden Grund vorzeitig, erstattet Veradicta die auf die verbleibende Zeit entfallende Vergütung anteilig.
Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende wird der Bot abgeschaltet und der Zugang zum Portal gesperrt. Die vom Kunden hinterlegten Inhalte und die Gesprächsverläufe werden nach dreißig Tagen gelöscht. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde eine Ausleitung seiner Daten verlangen.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm hinterlegten Informationen richtig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Veradicta prüft die Inhalte nicht.
Der Kunde bindet den Codeschnipsel selbst in seine Website ein oder lässt dies veranlassen. Er sorgt dafür, dass seine eigene Datenschutzerklärung den Einsatz des Chatbots abdeckt.
Zugangsdaten zum Portal sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden weitergegeben werden.
Der Kunde setzt den Bot nicht für rechtswidrige Zwecke ein und unternimmt nichts, was den Betrieb übermäßig belastet oder stört.
Der Kunde räumt Veradicta das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht ein, die von ihm hinterlegten Inhalte zu speichern, zu verarbeiten und für die Beantwortung von Besucherfragen zu verwenden. Weitergehende Rechte erwirbt Veradicta nicht.
8. Verfügbarkeit und Störungen
Veradicta erbringt die Leistung nach dem Stand der Technik. Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent sagt Veradicta nicht zu. Planbare Wartungsarbeiten kündigt Veradicta vorher an.
Planbare Wartungsarbeiten kündigt Veradicta nach Möglichkeit vorher an und legt sie in Zeiten geringer Nutzung.
Störungen meldet der Kunde in Textform. Veradicta reagiert darauf innerhalb eines Werktags. Eine Reaktionszeit ist die Zeit bis zur Rückmeldung, nicht bis zur Behebung.
Zeiten, in denen die Leistung aus Gründen nicht verfügbar ist, die Veradicta nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen der Website des Kunden, seines Internetzugangs oder von Diensten Dritter, begründen keine Ansprüche gegen Veradicta.
Ein Recht zur Minderung der Vergütung kann der Kunde ausüben, nachdem er den Mangel in Textform angezeigt und Veradicta angemessene Gelegenheit zur Behebung gegeben hat. Zeiten angekündigter Wartung gelten nicht als Mangel.
9. Grenzen automatisch erzeugter Antworten
Der Chatbot erzeugt Antworten mit Hilfe künstlicher Intelligenz. Solche Antworten können trotz sorgfältiger Einrichtung unvollständig oder sachlich falsch sein. Das liegt in der Natur der Technik und lässt sich nicht vollständig ausschließen.
Der Bot gibt keine Rechts-, Steuer- oder Gesundheitsberatung und trifft keine verbindlichen Zusagen im Namen des Kunden. Der Kunde weist Besucher in geeigneter Form darauf hin, dass sie mit einem automatischen System sprechen.
Die inhaltliche Richtigkeit einzelner Antworten des Bots schuldet Veradicta nicht; geschuldet ist der Betrieb des Systems nach Abschnitt 8. Die Verantwortung für Erklärungen gegenüber Besuchern der Website trägt der Kunde. Für Schäden haftet Veradicta nach Abschnitt 11.
10. Datenschutz
Soweit Veradicta bei der Erbringung der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und Veradicta Auftragsverarbeiterin im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.
Die Einzelheiten regelt ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der vor Beginn der Verarbeitung abgeschlossen wird und Vorrang vor diesen Bedingungen hat.
Wie Veradicta mit Daten der Besucher der eigenen Website umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.
11. Haftung
Veradicta haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das gilt auch für ein Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Veradicta, auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleiben unberührt.
Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB), ist ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für den Verlust von Daten haftet Veradicta im Rahmen der vorstehenden Absätze und nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, soweit dem Kunden eine solche Sicherung möglich war.
12. Änderungen dieser Bedingungen
Veradicta kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder an Änderungen der Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Änderungen teilt Veradicta dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist Veradicta in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
Änderungen der Vergütung, des enthaltenen Gesprächsvolumens und des sonstigen Leistungsumfangs sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie bedürfen einer Vereinbarung mit dem Kunden. Veradicta kann eine Änderung stattdessen anbieten und den Vertrag für den Fall der Ablehnung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Augsburg. Veradicta ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von Veradicta auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Bestimmung.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.